Universität Bonn

Abteilung für Musikwissenschaft/Sound Studies

Promotion

Promotionsziele

Durch die Promotion soll nachgewiesen werden, dass die Doktoranden in der Lage sind, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten, d.h. dass sie die über das allgemeine, berufsqualifizierende Studienziel hinausgehenden erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, insbesondere über einschlägige Theorie- und Methodenkompetenzen verfügen und diese auf wissenschaftliche Probleme auch in fachübergreifendem Bezug anwenden können.

Voraussetzungen

Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer

  • einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Universitätsstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer als der Bachelor-Grad verliehen wird, oder
  • einen qualifizierten Abschluss nach einem einschlägigen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende Studien in den Promotionsfächern oder
  • einen qualifizierten Abschluss eines Masterstudienganges im Sinne des HG NRW § 85 Abs. 3 Satz 2 oder eines Ergänzungsstudiengangs im Sinne des HG NRW § 88 Abs. 2 nachweist.

Ein qualifizierter Abschluss liegt vor, wenn mindestens die zweitbeste Note erreicht wurde (über Abweichungen entscheidet in begründeten Ausnahmefällen der Promotionsausschuss).

Fremdsprachenkenntnisse: Englisch und Latein. In begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss auf Antrag im Einvernehmen mit den Fachvertretern ausnahmsweise genehmigen, dass die Kenntnisse des Lateinischen durch den Nachweis einer anderen fachdienlichen Fremdsprache ersetzt werden.

Aufbau des Promotionsstudiengangs

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase umfasst in der Regel zwei Jahre. Während dieser Zeit wird die Dissertation angefertigt. Weiterhin soll diese Phase Formen wissenschaftlicher Weiterbildung - wie Forschungstätigkeiten oder die Teilnahme an einem Promotionsstudium bzw. Graduiertenkolleg - mit einschließen.

Prüfungsphase

Die Prüfungsphase beginnt mit der Vorlage der Dissertation (sowie des entsprechenden Antrags) und umschließt die Begutachtung, die Auslage und die mündliche Prüfung, die wahlweise als Rigorosum (Prüfung im Promotionsfach mit einer Dauer von 60 Minuten) oder als Disputation (Kolloquium über zuvor eingereichte Thesen mit einer Dauer von 90 Minuten) abgehalten wird.

Strukturiertes Promotionsprogramm

Doktorandinnen und Doktoranden der Abteilung für Musikwissenschaft/Sound Studies können im Rahmen einer Kooperation mit dem Institut für Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft am dortigen Strukturierten Promotionsprogramm (SPP) teilnehmen. Die Zusammenarbeit der Promovierenden soll die wissenschaftliche Orientierung im interdisziplinären Umfeld fördern und in Formen wissenschaftlicher Kooperation einüben. Vorgesehen ist hier auch die Mitwirkung an einzelnen Veranstaltungsformen, sodass die Promovierenden mit der Konzeption und Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen schrittweise vertraut gemacht werden.

Promotionsordnung

Die hier skizzierten sowie alle anderen Verfahrensfragen regelt die geltende Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Grundlegende Informationen zum Promotionsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Philosophischen Fakultät sowie im Portal für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Bonn.

Wird geladen